Pfaffenhofen an der Ilm (amtlich Pfaffenhofen a.d.Ilm; im Heimatdialekt Pfahofa) ist die Kreisstadt und größte Stadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Oberbayern; sie ist eine von 13 sogenannten leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
26.453 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85276
Vorwahlen
08441, 08443, 08443
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pfaffenhofen an der Ilm, Hauptplatz 1, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
2. Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm, Ludwigstraße 1, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
3. Finanzamt Pfaffenhofen an der Ilm, Gabelsbergerstraße 1, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Gemeinde Pfaffenhofen an der Ilm – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 an den Heimgaerten beschlossen. Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 27.02.2025 an der Bauleitplanung beteiligen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.