Pfaffenhofen an der Ilm (amtlich Pfaffenhofen a.d.Ilm; im Heimatdialekt Pfahofa) ist die Kreisstadt und größte Stadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Oberbayern; sie ist eine von 13 sogenannten leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
26.453 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85276
Vorwahlen
08441, 08443, 08443
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pfaffenhofen an der Ilm, Hauptplatz 1, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
2. Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm, Ludwigstraße 1, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
3. Finanzamt Pfaffenhofen an der Ilm, Gabelsbergerstraße 1, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Gemeinde Pfaffenhofen an der Ilm – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 an den Heimgaerten beschlossen. Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 27.02.2025 an der Bauleitplanung beteiligen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.