Pfaffenhofen an der Ilm (amtlich Pfaffenhofen a.d.Ilm; im Heimatdialekt Pfahofa) ist die Kreisstadt und größte Stadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Oberbayern; sie ist eine von 13 sogenannten leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
26.453 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85276
Vorwahlen
08441, 08443, 08443
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pfaffenhofen an der Ilm, Hauptplatz 1, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
2. Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm, Ludwigstraße 1, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
3. Finanzamt Pfaffenhofen an der Ilm, Gabelsbergerstraße 1, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Gemeinde Pfaffenhofen an der Ilm – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 an den Heimgaerten beschlossen. Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 27.02.2025 an der Bauleitplanung beteiligen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.